Rechtsschutz

Die Frage der Kostenübernahme ist für den Laien nicht einfach zu beurteilen. Der konkrete Fall muss zunächst dem versicherten Risiko entsprechen. Hier werden verschiedene Versicherungspakete angeboten, wie zum Beispiel:

  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für Selbständige
  • Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Außerdem ist der Versicherungsschutz im Bereich der sog. „Risikoausschlüsse“ ausgenommen oder zumindest eingeschränkt (es werden beispielsweise nur die Kosten einer Beratung übernommen). Folgende Risiken werden z.B. häufig ganz oder teilweise ausgeschlossen:

  • Baurisiko
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Familien- und Erbrecht
  • Steuer- und Abgabenrecht
  • Verfahren vor Verfassungsgericht
  • Konkurs- und Vergleichsverfahren
  • Halt und Parkverstöße
  • Vorsatztaten

Was außerdem oft übersehen wird:

  • Versicherungsfall
    Es muss in der Regel ein konkretes Ereignis (z.B. Verkehrsunfall, Vertragsverletzung) vorliegen. Daran fehlt es, wenn z.B. nur ein Vertrag entworfen werden soll. Das Ereignis muss nach Beginn und vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein.
  • Wartezeit
    Im Bereich bestimmter Leistungsarten (z.B. Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz) besteht in der Regel eine dreimonatige Wartezeit.
  • Selbstbeteiligung
    Manche Versicherungen bieten Verträge mit Selbstbeteiligung an. Die Selbstbeteiligung beträgt dann in der Regel 100,00 EUR bis 250,00 EUR je Versicherungsfall und Leistungsart.

Die „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung“ (ARB) und die Verträge der einzelnen Versicherungen weichen voneinander ab. Darum kann keine allgemeingültige Aussage gemacht werden, wann die Kosten übernommen werden.

Deshalb folgender TIPP:

Fragen Sie zur Sicherheit bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob die Kosten übernommen werden und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen. Mit der Bestätigung können Sie dann den Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen.

Wenden Sie sich mit der Frage der Kostenübernahme nach Möglichkeit nicht an den Versicherungsagenten oder den Versicherungsmakler vor Ort. Fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung – ggf. telefonisch – nach der Kostenübernahme. Dort geben Ihnen speziell ausgebildete Sachbearbeiter Auskunft über Ihren Versicherungsvertrag.

Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen danken, wenn die Kostenübernahme bereits geklärt ist und Sie ihm ein entsprechendes Bestätigungsschreiben vorlegen. Ihr Anwalt erspart sich die Korrespondenz mit der Versicherung und kann sich ganz Ihrer Angelegenheit zuwenden.

Während Ihr Rechtsanwalt Ihre Angelegenheit bearbeitet, erledigt er aber auch gerne für Sie als „Serviceleistung“ die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung. Beachten Sie aber, dass Sie dann selbst für die Kosten aufkommen müssen, wenn sich später herausstellen sollte, dass Ihre Versicherung die entstandenen Kosten nicht übernehmen muss.

Sollten Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Anfrage bei Ihrer Versicherung beauftragen, raten wir Ihnen deshalb:

 TIPP  Klären Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, welche Kosten für Sie entstehen, falls sich herausstellen sollte, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernehmen muss.