Wir vertreten unsere Mandanten im Erbrecht. Wenn Sie Fragen zum Erbrecht haben oder von einem Rechtsanwalt vertreten werden möchten, ist bei uns Rechtsanwalt Alexander Ketsch Ihr Ansprechpartner. Er ist schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig.
Wann braucht man im Erbrecht einen Rechtsanwalt?
Nach unserer Erfahrung gibt es im Erbrecht drei besonders „kritische“ Bereiche, in denen fachkundige Hilfe unbedingt notwendig ist:
– Immer dann, wenn der Pflichtteil eine Rolle spielt.
– Wenn eine Ausschlagung unter Umständen notwendig ist.
– Wenn ein Testament errichtet werden soll.
In diesen drei Bereichen machen Laien häufig fatale Fehler, wenn sie versuchen, eine Sache ohne Rechtsanwalt oder Notar zu regeln.
Ganz allgemein gilt der Grundsatz, dass im Zweifel ein kurzes Beratungsgespräch nicht schadet. Wir erleben fast nie den Fall, dass sich im Erbrecht die Kosten einer Beratung für den Mandanten nicht lohnen würden.
Wer wird Erbe?
Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag bestimmen, wer Erbe wird. Wenn der Verstorbene keinen Erben bestimmt hat, regelt das Erbrecht, wer Erbe wird. Hier gilt dann der Grundsatz, dass weiter entfernte Verwandte nur dann erben, wenn keine näheren Verwandten vorhanden sind. Auch ein Ehegatte des Verstorbenen ist gesetzlicher Erbe.
Wann sollte man die Erbschaft ausschlagen?
Ein Erbe erbt grundsätzlich nicht nur das Vermögen – er erbt auch die Schulden. Ist der Nachlass überschuldet, gibt das Erbrecht deshalb die Möglichkeit zur Ausschlagung.
Es kann aber auch dann eine Ausschlagung in Frage kommen, wenn der Erbe nach der Ausschlagung noch einen Pflichtteil verlangen kann und dieser Pflichtteil einen höheren Wert hat. Allerdings kann ein Erbe, der ausschlägt, nur in wenigen Ausnahmefällen noch seinen Pflichtteil verlangen.
Achtung: Die Ausschlagung ist nur innerhalb (zum Teil sehr kurzer) Fristen möglich. Sie ist nur wirksam, wenn sie in einer bestimmten Form erfolgt.
Wer kann einen Pflichtteil verlangen?
Wurde ein naher Angehöriger des Verstorbenen durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt, so wird er nicht Erbe. Statt dessen hat er einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Insbesondere die Kinder, die Enkelkinder und der Ehegatte können einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Aber auch die Eltern oder der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können unter Umständen einen Pflichtteil verlangen.
Wann kann der Pflichtteil frühestens verlangt werden?
Der Pflichtteil kann erst nach dem Tod des Angehörigen verlangt werden. Ein Anspruch auf einen vorzeitigen Erbausgleich besteht, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht.
Was ist bei einem Testament zu beachten?
Das Erbrecht regelt, wer Erbe wird. Die Regeln des Erbrechts stimmen da aber oft nicht mit dem überein, was man sich wünscht. Dann kann man durch ein Testament bestimmen, wie das Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll.
Am häufigsten wird hier das sogenannte „eigenhändige Testament“ erstellt. Ein solches Testament ist aber nur dann wirksam, wenn der gesamte Text von dem Testierenden von Hand geschrieben und auch unterschrieben wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist das Testament unwirksam.
Durch ein Testament kann nicht nur bestimmt werden, wer einmal Erbe werden soll. Es kann zum Beispiel auch geregelt werden, wer (als sog. „Vermächtnis“) einen bestimmten Gegenstand – zum Beispiel einen Ring – erhalten soll. Es kann auch eine Enterbung oder eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar die Entziehung des Pflichtteils möglich.
Die Regeln des deutschen Erbrechts sind hier so umfangreich, dass sich ein Laie kaum mit einem vertretbaren Aufwand einarbeiten kann. Ein selbstgemachtes Testament kommt höchstens für eine sehr einfache Regelung in Frage. (Unserer Ansicht nach kommt ein selbstgemachtes Testament eigentlich überhaupt nicht in Frage.)
Wer die Absicht hat, ohne fachkundigen Rat, ein Testament zu erstellen, sollte daran denken, dass die Erben einmal mit diesem Testament zurechtkommen müssen. Nach dem Tod sorgen unklare und auslegungsfähige Formulierungen im Testament für Streit unter den Angehörigen – und oft auch für hohe Prozesskosten. Eine Beratung bei der Erstellung des Testaments kostet hier nur einen Bruchteil.
Was kostet ein Rechtsanwalt im Erbrecht?
Die Kosten sind abhängig vom sogenannten Streitwert. Allgemeines zu den Kosten finden Sie hier.
Es ist für uns selbstverständlich, die Kosten mit Ihnen zu besprechen.
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung im Erbrecht die Kosten ?
Im Erbrecht werden die Kosten leider in der Regel nicht übernommen. Es besteht aber meistens ein Anspruch auf ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist. Diese Möglichkeit sollte man dann auch nutzen. Nach unserer Erfahrung bietet dies für die Hinterbliebenen oft eine Hilfe, da ein Todesfall in der Familie viele Fragen aufwirft.
Allgemeine Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier.
Haben Sie weitere Fragen zum Erbrecht?
Zuständig ist bei uns Rechtsanwalt Alexander Ketsch.
Tel. Naila: 09282 / 1252
Tel. Bad Steben: 09288 / 9208