Verkehrsrecht

Wir vertreten unsere Mandanten im Verkehrsrecht. Wenn Sie im Verkehrsrecht Fragen haben, ist bei uns Rechtsanwalt Alexander Ketsch Ihr Ansprechpartner. Er ist Vertrauensanwalt des ACE (Auto Club Europa) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Verkehrsrecht

Wann braucht man im Verkehrsrecht einen Rechtsanwalt?

Im Verkehrsrecht arbeiten Rechtsanwälte hauptsächlich in drei Kernbereichen:

– Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall
– Vertretung im Verkehrsstrafrecht
– Vertretung im Bußgeldverfahren

Im Verkehrsstrafrecht und im Bußgeldverfahren ist im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Rechtsanwalt beauftragt wird (siehe unten). Wer jedoch von einem Verkehrsunfall betroffen ist, sollte immer einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Welchen Vorteil hat ein Rechtsanwalt bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls?

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt hat hier mehrere Vorteile. Zunächst spart sich der Betroffene natürlich die eigene Arbeit. So kann die Abwicklung eines Unfalls sogar dann einen großen Aufwand bedeuten, wenn die Haftung eindeutig bei dem Unfallgegner liegt. Wer nun selbst die Abwicklung in die Hand nimmt, bekommt für seine Arbeit grundsätzlich kein Geld. Beauftragt man dagegen einen Rechtsanwalt, sind die Anwaltskosten ein Schadensposten wie jeder andere. Wenn die gegnerische Versicherung den Schaden zu 100 % ersetzen muss, hat sie auch die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts in voller Höhe zu ersetzen.

Der Hauptvorteil des Anwalts liegt aber in der professionellen Abwicklung. Laien kennen oft nicht einmal sämtliche Ansprüche, die sie haben; geschweige denn, dass sie ihre Ansprüche korrekt berechnen würden. Neben allgemein bekannten Schadensposten (wie z.B. Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und Nutzungsausfall) gibt es viele weitere, an die ein Unfallgeschädigter oft nicht denkt oder die er nicht kennt (z.B. Haushaltsführungsschaden, Abrechnung nach Quotenvorrecht).

Man sollte hier nicht die gegnerische Versicherung als „Partner“ sehen. Zunehmend wollen die Haftpflichtversicherungen es den Geschädigten schmackhaft machen, auf einen eigenen Rechtsanwalt und einen eigenen Sachverständigen zu verzichten. Sie machen dies aus gutem Grund. Die Versicherungen wollen möglichst wenig an den Unfallgeschädigten zahlen. Geschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die eine Regulierung selbst versuchen.

Wer dennoch die Unfallabwicklung in die eigenen Hände nehmen möchte, sollte daran denken, dass viele Rechtsanwälte das Mandat nicht mehr übernehmen, wenn die gegnerischen Versicherung bereits einen großen Teil des Schadens reguliert hat und bei kleinen Schadensposten ungerechtfertigte Abstriche macht. Unsere Kanzlei zum Beispiel übernimmt solche Mandate nur in Ausnahmefällen, denn eine kostendeckende Bearbeitung ist wegen des streitwertabhängigen Gebührenrechts oft nicht mehr möglich.

Wann braucht man im Verkehrsrecht einen Strafverteidiger?

Wer bei einem Kleinunfall versehentlich (= fahrlässig) einen Menschen leicht verletzt hat, der hat zwar eine Straftat begangen; solche Straftaten werden im Verkehrsrecht aber nur selten von den Staatsanwaltschaften verfolgt. Es handelt sich hierbei um den größten Teil aller Straftaten im Verkehrsrecht. Im Normalfall ist hier die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht notwendig. Solche Verfahren werden im Verkehrsrecht meistens eingestellt.

Anders ist es, wenn wegen anderer Straftaten ermittelt wird. Besonders bei folgenden Delikten empfehlen wir baldmöglichst einen Rechtsanwalt aufzusuchen:

– Trunkenheit im Straßenverkehr
– Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“)
– Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
– Fahren ohne Fahrerlaubnis

Allgemeine Informationen zum Strafrecht finden Sie hier.

Wann sollte man einen Bußgeldbescheid durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen?

Im Verkehrsrecht geht es in Bußgeldverfahren überwiegend um folgende Verstöße:

– Geschwindigkeitsübertretung
– Abstandsverstoß
– Rotlichtverstoß

Ob die Beauftragung eine Rechtsanwalts sinnvoll ist, muss im Einzelfall überlegt werden. Man sollte hier folgende Punkte in die Überlegung einbeziehen:

– Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Anwalts?
– Droht die Eintragung von Punkten?
– Droht vielleicht sogar ein Fahrverbot?
– Wie wichtig ist der Führerschein?

Wie findet man im Verkehrsrecht einen geeigneten Rechtsanwalt?

Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt sich aus mehreren Gründen ein Rechtsanwalt in der Nähe des Unfallortes. Wenn es hingegen um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat geht, ist oft ein Rechtsanwalt am Wohnort vorteilhaft.

Es gibt im Internet viele (mehr oder weniger gute) Verzeichnisse. Empfehlenswert sind sicher die Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gehören inzwischen mehr als 4000 Rechtsanwälte an. Sie ist innerhalb des Deutschen Anwaltvereins die größte Vereinigung von Spezialisten.

Wer hier nicht fündig wird, kann es zum Beispiel auf der Internetseite der jeweiligen örtlichen Anwaltskammer versuchen. Viele der Kammern bieten inzwischen Verzeichnisse an.

Haben Sie weitere Fragen zum Verkehrsrecht?

Zuständig ist bei uns Rechtsanwalt Alexander Ketsch.

Tel. Naila: 09282 / 1252

Tel. Bad Steben: 09288 / 920860

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