Unterhalt

Wir vertreten unsere Mandanten im Unterhaltsrecht. Wenn Sie Fragen zum Unterhalt haben oder von einem Rechtsanwalt vertreten werden möchten, ist bei uns Rechtsanwalt Matthias Reinel Ihr Ansprechpartner. Ihm wurde der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen. Er ist schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig.

Unterhalt

Kindesunterhalt

Für die Höhe des Unterhalts spielt keine Rolle mehr, ob ein Kind ehelich oder unehelich ist.

Grundsätzlich ist die Höhe des Unterhalts vom Alter des Kindes abhängig.

Als Richtlinie für die Höhe des zu zahlenden Unterhalts dient die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“.

Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Selbstbehalt verbleiben. Auch die Höhe des Selbstbehaltes ist in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle geregelt. Hier ist zu unterscheiden, ob für Kinder bis 21 Jahre, die bei einem Elternteil wohnen,
Unterhalt zu zahlen ist oder für Kinder, die älter sind. Außerdem ist die Höhe des Selbstbehalts davon abhängig, ob der Unterhaltspflichtige arbeitet oder nicht.

Beispiel: Selbstbehalt eines arbeitenden Unterhaltspflichtigen, der für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlen muss: Der Selbstbehalt beträgt grundsätzlich 900 EUR monatlich.

Kindesunterhalt hat Vorrang vor allen anderen Arten des Unterhalts.

Ehegattenunterhalt

Es spielt keine Rolle, warum sich die Ehegatten getrennt haben und wer daran „schuld“ ist. Es spielt auch keine Rolle, welchen Güterstand die Ehegatten haben.

Grundsätzlich ist die Höhe des Unterhalts davon abhängig, welcher „Lebensstandard“ in der Ehe vorhanden war.

Allerdings ist seit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahre 2008 jeder Ehegatte grundsätzlich dazu verpflichtet, selbst zu arbeiten und für seinen Unterhalt zu sorgen. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. Wenn ein Ehegatte zum Beispiel Kinder zu betreuen hat.

Achtung: Wenn ein Ehegatte mit einem neuen, gutverdienenden Partner zusammenlebt, kann der Anspruch auf Ehegattenunterhalt erlöschen.

Wichtiges, das es zu beachten gilt

Unterhalt wird nicht rückwirkend gezahlt. Das heißt, erst ab dem Monat, in welchem jemand aufgefordert wird, Unterhalt zu zahlen, muss er auch zahlen.

Deshalb ist es besonders wichtig, im Falle einer Trennung umgehend zur Unterhaltszahlung aufzufordern. Am besten natürlich durch einen Anwalt.

Haben Sie weitere Fragen zum Unterhalt?

Zuständig ist bei uns Rechtsanwalt Matthias Reinel (Fachanwalt für Familienrecht).

Tel. Naila: 09282 / 1252

Tel. Bad Steben: 09288 / 920860

Haben Sie Fragen zur Scheidung?

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